VEMUK-Kontakt:
Bibliothek
Liebe Leser,
wenn Sie nun erwartet haben, dass wir Ihnen hier eine Menge an Mundartbüchern nennen können, die dem VEMUK gehören, dann müssen wir Sie arg enttäuschen. Aber - wir haben einige Mitglieder, die in der Zwischenzeit hunderte von Mundartbüchern archiviert haben.
Wenn hier Namen von VEMuK- Mitgliedern genannt sind: Die komplette Anschrift, Telefon- Nummer, Handy- Nummer oder eMail- Adresse geben wir gerne nach Anfrage bekannt.
Karl Hoffmann hat seine Mundartbücher, und das sind gerade wenige, und nicht nur welche aus Hessen, in einer recht ausführlichen Excel-Datei aufgenommen und gibt in der Ur-Datei die Reihenfolge nach dem Buchtitel an. Das ist aber kein Problem, denn die Datei ist so ausgelegt, dass sie nach allen möglichen Kriterien sortiert werden kann. Sollte der Wunsch nach einem bestimmten Buch bestehen, kann also schnell mal über ISBN, Autor, Verlag ... geschaut werden, ob es da ist. Allerdings - die Möglichkeiten des Archivierens sind zeitlich, räumlich und auch programmmäßig begrenzt, so dass keine zu hohen Ansprüche gestellt werden dürfen.
Wir wissen, dass es im Schwäbisch- alemannischen Bereich große, von der öffentlichen Hand unterstütze Mundart- Bibliotheken gibt. In Hessen ist das vielleicht an einer Uni (?Marburg?) der Fall, aber sonst sind hier Mundartbibliotheken, zumindest bis jetzt, unbekannt. Also, wer noch weiss, wo in Hessen mundartlich orientierte Bibliotheken sind, möge das bitte dem "Webmächer" melden.
07.08.2010: "Grimms Märchen in Rheingauer Mundart"
Rheingauer Mundartverein e. V., Eltville, 2. überarb. Auflage 2006
Dieses wunderschöne, gut lesbare Büchlein haben wir bei der Mundartmatinee in Kiedrich als Gastgeschenk bekommen. Herzlichen Dank! Beim Lesen kommt einem doch die Einsicht, dass die weltoffenere Lage des Rheingaus und der dortigen Lebensart auch eine leichtere Sprache mit sich bringt.
31.10.2009: Gruuses Weäjdderbuch...
Aus der Mitte unseres Mitgliedvereins "Dorfgemeinschaft Kröffelbach e.V." kommt ein Super-Buch: Prof. Dr. med. Erwin Kuntz und Rolf Bangel haben neben vielem Interessanten aus Kröffelbach ein Dialekt-Wörterbuch kaum fassbaren Umfangs aus dem Gebiet des ehemals preußischen Kreises Wetzlar herausgegeben: 10.700 hochdeutsche Begriffe und 13.200 Dialektbegriffe wurden aufgelistet! Und damit man die Worte auch akustisch nachverfolgen kann, liegt eine CD bei.
390 Seiten, Hardcover, 36 Abbildungen, und alles für nur 20,00 Euro! Kontakt: Burkhard Döpp, Tel. 06085-971400
Wir bedanken uns herzlich für das dem VEMuK gewidmete Exemplar.
17.08.2009: CD "Der Rhing erop, die Erf erav" Heiteres und Besinnliches in Rheinischer Mundart Karl J. Nelbach
Wunderschöne, deutlich gesprochene Mundart-CD aus dem Land am Rhein, mit vielen Pointen, so richtig verständlich auch für solche Mundartfreunde, die sich sonst nur in der mittelhessischen Mundart verständigen.
Mitglied Jürgen Piwowar (= Bierbrauer) war wieder fleißig und auch freigiebig und hat uns im November 2007 drei seiner neusten Bücher gespendet: Unsere Mundarten Heft
2 "Die Namensgebung in Mittelhessen", Heft 19 "Veröffentlichte
Mundartsprecher und -autoren Hessens" und Heft 22 " Veröffentlichungen
zu einzelnen Orts- und Regionalsprachen Hessens". Alle drei Hefte sind
interessante Fleißarbeiten , die sich anzusehen lohnen. Danke, lieber
Jürgen!
Uff, da fällt mir siedend heiß ein: VEMUK-Mitglied Emil Winter hat seine nicht unbedeutende Mundartbibliothek dem (?Heimatverein? Heuchelheim) vermacht. Und hat auch den VEMuK bedacht!
20.11.2007: Erneute Bücherspende von Emil Winter
"Hallo Marlit, gelegentlich bin ich dabei, einmal die "Ecken auszufegen". Und was finde ich? Einige Bücher, die sicher in das VEMuK-Archiv passen. Bes wirrer emuol - säht de Emil Winter" En ja, mit Freude und Dank haben wir die Bücher in unsere Bibliothek aufgenommen, lieber Emil!
Ende Oktober 2007 übergab uns Emil Winter sein Büchlein "De Owwerhesse off's Maul geguckt" für die Bibliothek. Dankeschön!
20.07.2007: Spende für unsere Bibliothek
Wir bedanken uns recht herzlich für die Kopie einer wissenschaftlichen Ausarbeitung, nämlich das 1915 in Marburg erschienene Buch "Beiträge zur Nassauischen Dialektgeographie".
Adolf Arhelger (84) aus Wissenbach war der Meinung, dass diese 312-seitige Schrift in der VEMUK-Bibliothek besser aufgehoben wäre als... Es ist ein gewaltiges Werk, das die Ausdrücke in Lautschrift darstellt. Das mag für den Anfang etwas Mühe kosten, aber nach einer Eingewöhnungszeit lassen sich die Wörter und Begriffe lesen. Diese akribische Arbeit sollte uns aber auch davon überzeugen, dass wir unsere Mundart unbedingt auf Tonträgern konservieren müssen!!!
Ein Tip: Wer sich mit diesem Buch näher beschäftigen möchte, dem können wir auch eine CD im HTML-Format geben.
Sie haben Interesse an den Aktivitäten des VEMuK?
Warum kommen Sie nicht zu uns! Mit einem Jahresbeitrag von 6,00 € für Mitglieder bis 18 Jahre, 18,00 € für Erwachsene und 30,00 € für Familien und für 18,00 € für Juristische Personen / Vereine (jeweils einschließlich Infohefte) sind Sie dabei!
VEMUK-Kontakt:
Das Aufnahmeformular haben wir bei einer Web-Arbeit gelöscht. Bitte per eMail anfordern.
Satzung
Verein zur Erhaltung der mittelhessischen Mundart und Kultur e.V. (VEMuK)
Einleitung:
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Soweit Begriffe und
Bezeichnungen für Frauen und Männer unterschiedlich sind, wird zur
Arbeitsvereinfachung in dieser Satzung der männliche Begriff verwendet.
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Verein zur Erhaltung der mittelhessischen Mundart und Kultur“, kurz „VEMuK“ genannt.
- Er soll in das Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“ (eingetragen am 13.08.1997 unter Nr. 1537 im Vereinsregister des Amtsgerichts Wetzlar).
- Der Sitz des Vereins ist 35606 Solms, Lahn-Dill-Kreis. Postalische Anschrift ist die des jeweiligen Ersten Vorsitzenden.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
1. Der
Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der
Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Erhaltung und Förderung der mittelhessischen Mundart in Sprache, Literatur, Darstellung und Gesang
- Veranstaltung und Förderung von Vortrags-, Lese- und Gesangsabenden sowie Ausstellungen
- Lese- und Diskussionsstunden in Schulen (Schulunterricht Deutsch, Geschichte)
- Gedankenaustausch mit anderen Vereinen und Institutionen
- kulturelle Veranstaltungen
- Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins sind:
- natürliche Personen. Minderjährige bedürfen zum Beitritt der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters,
- juristische
Personen/Personenvereinigungen, die sich zu den Zielen des Vereins
bekennen und die Arbeit des Vereins durch ihre Mitgliedschaft
unterstützen.
- Die
Mitgliedschaft ist schriftlich auf dem Aufnahmeantrag des Vereins zu
beantragen und an den Vorstand zu richten. Mit dem Aufnahmeantrag wird
die Satzung des Vereins anerkannt.
- Über
die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung des
Antrags ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Die Ablehnung
bedarf keiner Begründung.
§ 4 Rechte und Pflichten
- Alle Mitglieder des Vereins sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen.
- Die
Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, im Sinne der Zielsetzung des
Vereins zu handeln und die vom Vorstand und der Mitgliederversammlung
gefassten Beschlüsse nach Kräften zu unterstützen.
§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Kündigung, die nur schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen kann,
b) durch Tod des Mitglieds
c) durch Auflösung des Vereins
d)
durch Ausschluss. Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen
werden, wenn seine Handlungsweise den Zielen des Vereins zuwiderläuft
oder es seiner Beitragspflichten trotz zweifacher Erinnerung nicht
nachkommt. Der Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied durch
eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann das
Mitglied die Entscheidung der Ordentlichen Mitgliederversammlung
anrufen, die dann mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig entscheidet.
2. Mit dem Ausscheiden verliert das Mitglied alle Ansprüche gegen den
Verein. Dem Verein stehen etwaige rückständige Beträge sowie der
Beitrag für das laufende Jahr zu.
§ 6 Beitrag
- Die Höhe des jährlichen Beitrags sowie etwaiger Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
- Es wird zwischen dem Jahresbeitrag für natürliche und für juristische Personen/Personenvereinigungen unterschieden.
- Bei
natürlichen Personen wird unterschieden zwischen Erwachsenen,
Jugendlichen unter 18 Jahren und Familien. Der Beitrag für die
Familienmitgliedschaft gilt unabhängig von der Anzahl der
Familienmitglieder, Jugendliche Mitglieder/Familienmitglieder, die im
Laufe des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollenden, zahlen mit
Beginn des neuen Geschäftsjahres den Mitgliedsbeitrag für erwachsene
Mitglieder.
- Der Mitgliedbeitrag und etwaige Umlagen sind bis zum 1. März des Geschäftsjahres fällig.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 8 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
- Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres statt.
- Zu den Aufgaben der Jahreshauptversammlung gehören:
a) Entgegennahme des Jahresberichts
b) Genehmigung der Jahresrechnung
c) Entlastung des Vorstands
d) Genehmigung des Voranschlags für das laufende Geschäftsjahr
e) Wahl der Vorstandsmitglieder
f) Wahl der Kassenprüfer
g) Festlegung der Jahresbeiträge und etwaiger Umlagen
h) Beschlussfassung über den Haushaltsplan
- Weitere Mitgliederversammlungen sind bei Bedarf vom Vorsitzenden einzuberufen.
- Zu
einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist vom Vorstand
einzuladen, wenn es ein Drittel der Mitglieder oder drei Mitglieder des
Vorstands schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen.
- Die Einladung zur
Jahreshauptversammlung hat spätestens 14 Tage vorher mit Angabe der
Tagesordnung schriftlich zu erfolgen. Das gleiche gilt für weitere
Mitgliederversammlungen nach Ziffer 4.
- Anträge
zur Tagesordnung müssen spätestens acht Tage vor der
Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
- Zu
den nach Ziffer 5. einzuberufenden außerordentlichen
Mitgliederversammlungen muss innerhalb von sechs Wochen nach Eingang
des Antrags mit 14-tägiger Frist mit Angabe der Tagesordnung
schriftlich eingeladen werden.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Ersten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Er übt das Hausrecht aus.
- Jede
Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit
gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- In
der Mitgliederversammlung haben jedes Mitglied, jedes Familienmitglied
und jede juristische Person jeweils eine Stimme. Mitglieder bis zu 18
Jahren sind nicht stimm- und wahlberechtigt. Eine Stimmübertragung ist
nicht möglich.
- Wahlen
werden grundsätzlich geheim mittels Stimmzettel durchgeführt. Wenn alle
Anwesenden zustimmen, kann auch durch Akklamation gewählt werden.
Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind,
können gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem
Versammlungsleiter in der Versammlung schriftlich vorliegt.
- Satzungsänderungen,
Abberufen des Vorstandes und Vereinsauflösung bedürfen einer Mehrheit
von drei Viertel der anwesenden Mitglieder. Die Beschlussfassung über
die Vereinsauflösung kann nur in einer eigens zu diesem Zweck
einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.
- Über
jede Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll aufzunehmen, das
bei nächster Gelegenheit den Mitgliedern bekanntzugeben ist. Das
Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu
unterschreiben.
§ 9 Der Vorstand
- Der
Vorstand wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist
zulässig. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes innerhalb seiner
Wahlperiode hat in der nächsten Mitgliederversammlung eine
Ergänzungswahl auf die Dauer der laufenden Wahlperiode zu erfolgen.
- Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
- Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
a) dem Ersten Vorsitzenden
b) dem Zweiten Vorsitzenden
c) dem Ersten Schriftführer
d) dem Zweiten Schriftführer
e) dem Ersten Schatzmeister
f) dem Zweiten Schatzmeister
- Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne § 26 BGB von dem
Ersten Vorsitzenden und dem Zweiten Vorsitzenden zusammen oder jeweils
von einem von ihnen mit dem Schriftführer oder dem Schatzmeister
gemeinsam vertreten.
- Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ersten Vorsitzenden. Die
Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. In diesem Fall
ist eine Protokollierung in der nächsten Vorstandssitzung vorzunehmen.
- Der
Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten des Vereins, soweit sie
nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung gehören.
- Der
Vorstand verwaltet das Vermögen des Vereins und beschließt die zur
Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele zu treffenden Maßnahmen. Die
Verwendung der Mittel hat nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
bei sparsamster Geschäftsführung zu erfolgen. Ausgaben müssen
vorher dem Grunde und der Höhe nach genehmigt sein. Ausgaben, die
vorher nicht in der Höhe nach festgestellt werden können, müssen
mindestens dem Grunde nach genehmigt werden. Ausgabebelege und
Kassenanweisungen sind gegenzuzeichnen.
- Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
- Zur Entlastung kann der Vorstand für bestimmte Aufgaben andere Personen bevollmächtigen oder Ausschüsse einsetzen.
- Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr, statt.
- Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Ersten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.
- Über
Vorstandssitzungen fertigt der Schriftführer ein Ergebnisprotokoll an,
das bei der nächsten Gelegenheit, spätestens bei der nächsten
Vorstandssitzung, zur Einsichtnahme vorzulegen ist. Es ist vom
Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterschreiben.
§ 10 Verfügungsbeschränkung
- Ausgaben
dürfen das jeweilige Vereinsvermögen nicht überschreiten. Über evtl.
Kreditaufnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Einmalige Ausgaben über 2.000, 00 DM (= 1.022,58 Euro) bzw. Ausgaben mit Folgekosten von über 500,00 DM (= 255,65Euro)
im Jahr bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Diese Bestimmung gilt nur für das
Innenverhältnis.
§ 11 Kassenprüfer
- Die
Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, werden von der
Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Einmalige
Wiederwahl in Folge ist möglich.
- Sie haben die Kasse nebst allen Belegen und Büchern einmal im Jahr zu prüfen.
- Die Kassenprüfer haben der ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) einen Kassenbericht vorzulegen.
- Der Schatzmeister ist verpflichtet, den Kassenprüfern auf Verlangen Einblick in die Kassenführung zu gewähren.
- Der
Vorstand ist verpflichtet, den Kassenprüfern Einblick in die Protokolle
der Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen zu gewähren, soweit
dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist
§ 12 Ausschließlichkeit
- Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines
bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Solms,
die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im
Rahmen der Förderung der mittelhessischen Kultur zu verwenden hat.
Solms, Grube Fortuna, den 03.April 1997 (Gründungsversammlung), mit Änderungen vom 2. Juli 1997 und vom 8.April 2006.
Zur Information: Im Zweifelsfall ist ausschließlich der Wortlaut der Satzung gültig, die beim Amtsgericht eingetragen ist.
In der Gründungsversammlung wurden gewählt und sind noch (August 2009) im Amt:
1.Vorsitzende: Marlit Hoffmann, Ehringshausen-Daubhausen
2.Vorsitzender: Manfred Anschütz, Wetzlar
Schatzmeister: Wolfgang Martin, Hüttenberg-Rechtenbach
Schriftführer: Paul Kortz, Braunfels-Tiefenbach